Bezirksrat Toni Deller berichtet aus dem Bezirk

Liebe Leserinnen und Leser unserer HomepageHeute möchte ich Ihnen einen kleinen Teil der Zuständigkeiten der Bezirke, also auch des Bezirks Niederbayern, näher erläutern. Z.B. dieForensikIn den 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen waren Ende 2015 rund 2.800 Patienten untergebracht.Wer wird hier und warum untergebracht?Wer eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 Strafgesetzbuch begangen hat, wird vom Gericht auf Grundlage des § 63 StGB in einem psychiatrischen forensischen Krankenhaus anstatt in einer Justizvollzugsanstalt (Gefängnis) untergebracht.In Niederbayern unterhält der Bezirk in Straubing ein „forensisches Krankenhaus“.In der Klinik werden Störungen und fehlerhaft ausgeprägte Verhaltensweisen diagnostiziert und behandelt.Wer also eine schwerere Straftat im Rausch begeht bzw. die Tat als Sucht zu Rauschmitteln zurückzuführen ist, der wird vom Gericht verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.Die Kliniken für Forensische Psychiatrie und die Entziehungsanstalten sind sogenannte Maßregelvollzugseinrichtungen. Die Unterbringung hier erfolgt im Falle von suchtmittelabhängigen Patienten zeitlich befristet. Bei Patienten mit einer psychiatrischen Grunderkrankung grundsätzlich unbefristet.Was soll erreicht werden?Die Patienten sollen möglichst Resozialisiert werden. Ein weiteres Ziel ist es dass die Patienten eine Perspektive für ihr weiteres Leben finden. Dazu werden Ärzte, Psychologen, Sozialpädagogen, Therapeuten und ein Pflegeteam benötigt die den Patienten bei der Wiedereingliederung helfen sollen.Ziel im Maßregelvollzug ist es auch unsere Bürger vor weiteren Straftaten zu schützen. Deshalb ist ein hoher baulicher Sicherheitsstandard und eine qualifizierte Therapie von forensischen Patienten unerlässlich. Dies ist in der forensischen Klinik in Straubing vorhanden.Ihr Toni DellerBezirksrat


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