die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen die gesamte deutsche und bayerische Wirtschaft vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Mittelständler, Freiberufler, Solo-Selbständige und Gründer spüren bereits die existenzbedrohende wirtschaftliche Krise. In so einer Situation muss schnell und großzügig geholfen werden.
Wir Freie Demokraten haben deshalb das umfangreiche Rettungspaket der Bundesregierung mitgetragen, auch wenn es nach wie vor Kritikpunkte gibt. Hier senden wir Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Hilfsmaßnahmen und wo möglich auch die entsprechenden Antragsformulare.
Allgemeine Informationen
- Informationen und Unterstützungen (Bundeswirtschaftsministerium), Link
- Verhaltensregeln und Hygieneempfehlungen (BzGA), Link
- Reisehinweise (Auswärtiges Amt), Link
Kurzarbeitergeld
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit wurden herabgesetzt. Es reicht nun, dass 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Entgeltausfall betroffen sind.
- Informationen zum Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit), Link
- Videos zu Voraussetzungen und Verfahren des Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit), Link
- Kurzarbeitergeld und Corona-Virus (Bundesagentur für Arbeit), Link
Steuermaßnahmen
Für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige könne Steuervorauszahlungen angepasst, Steuerzahlungen gestundet und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen (Bundesfinanzministerium), Link
Wir Freie Demokraten fordern zudem eine negative Gewinnsteuer. Bei dieser Liquiditätssoforthilfe bucht das Finanzamt kein Geld ab, sondern zahlt es unbürokratisch aus. Dabei ist es egal, ob man ein mittelständisches Unternehmen, eine selbstständige KFZ-Mechatronikerin oder der Workshopleiter eines kleinen Teams ist.
Unterstützung für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige
Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können schnelle Zuschüsse beantragen. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländische Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Diese Soforthilfe des Bundes wird über die Länder umgesetzt und ausgezahlt. Welche Landesbehörde die Auszahlung konkret übernimmt, entscheiden die Länder. Sobald alle Länder die zuständigen Bewilligungsstellen festgelegt haben, werden diese zentral über die Homepages von BMWi und BMF veröffentlicht.
- Corona-Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Soloselbstständige (Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium), Link
Kredithilfen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine ganze Reihe leicht zugänglicher und kostengünstiger Kreditinstrumente an. Die Instrumente unterscheiden sich im Wesentlichen danach, wie lange ein Unternehmen bereits besteht. Außerdem wurde die Vergabe von Bürgschaften ausgeweitet. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass die derzeit noch sehr eingeschränkt verfügbaren Angebote für Freiberufler und Solo-Selbstständigen ausgebaut werden.
- Kredithilfen (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Link
- Sonderprogramm 2020 (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Link
- Bürgschaften zur Liquiditätssicherung (Verband Deutscher Bürgschaftsbanken), Link
Uns Freien Demokraten ist klar, dass die Rahmenbedingungen, die für die Kreditbürgschaften der KfW gelten, gelinde gesagt, suboptimal sind. Deshalb haben wir gefordert, dass die Liquiditätsbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen erheblich beschleunigt wird, indem den Hausbanken Kredite zu 100 Prozent garantiert werden und damit eine Bonitätsprüfung entbehrlich wird, sofern diese Kredite a) an Bestandskunden der Bank gewährt werden, b) eine Laufzeit von maximal sechs Monaten aufweisen, c) von den Banken zum Selbstkostenpreis ausgereicht werden und d) der Höhe nach in einem angemessenen Verhältnis zum bisherigen Umsatz des Unternehmens stehen.
Ab heute gilt das KfW Sonderprogramm 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert
Bayerische Zuschüsse
Bedürftige Unternehmen und Freiberufler erhalten von der Bayerische Staatsregierung Soforthilfen in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Informationen für Unternehmen in Bayern (Bayerisches Wirtschaftsministerium), Link
- Informationen zur Soforthilfe Corona (Bayerisches Wirtschaftsministerium), Link
Wir hoffen, diese Übersicht hilft Ihnen dabei, schnell und unbürokratisch die Unterstützung zu bekommen, die Sie jetzt benötigen. Sie können diese Übersicht auch gerne an Unternehmer und Selbständige in Ihrem Bekanntenkreis weitergeben.
Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wo in Ihrem Umfeld größere Probleme im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement durch Behörden und Regierung auftreten. Es ist wichtig, dass sichergestellt ist, dass die Hilfe des Staates unbürokratisch dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!